Übertragung von Aktien
Share Transfer Form (Stock Transfer Form)
In UK ist hierfür das Standardformular J30 Stock Transfer Form üblich.
Inhalt des Formulars:
- Name des derzeitigen Aktionärs (Transferor)
- Name und Anschrift des neuen Aktionärs (Transferee)
- Anzahl der zu übertragenden Aktien
- Art und Nummern der Aktienzertifikate
- Datum der Übertragung
- Unterschrift des bisherigen Aktionärs
Das Formular muss im Original zusammen mit dem Zertifikat eingereicht werden.
Nach Prüfung und Genehmigung durch die Gesellschaft wird das alte Zertifikat annulliert, und die Gesellschaft stellt neue Zertifikate auf den neuen Eigentümer aus.
Stempelsteuer (Stamp Duty)
Für britische PLCs gilt:
- Wenn der Gegenwert der Übertragung über £1.000 liegt, fällt Stamp Duty in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises an.
- Wenn es sich um eine Schenkung handelt, muss dies auf dem J30-Formular entsprechend vermerkt werden (“Consideration £0”) oder unter "Consideration" “Nil” oder “Gift” eintragen.
- Bei Schenkungen ist keine Stamp Duty fällig, aber HMRC kann einen Nachweis verlangen.
Eine Übertragung/Eintragung ins Register sollte erst erfolgen, wenn entweder:
- das gestempelte Formular von HMRC vorliegt, oder
- klar ist, dass keine Stamp Duty fällig ist (z.B. durch Angabe „Consideration £0“).
Der Erwerber (Transferee) – also der neue Aktionär – ist grundsätzlich nach englischem Recht verantwortlich für:
- die Berechnung der Stempelsteuer,
- die Bezahlung der Steuer und
- die Einreichung des Stock Transfer Forms zur Versteuerung bei HMRC (falls nötig).